AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Immobilien)
1. Die nachfolgend aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für die Vermittlung oder den Abschluss oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobilien, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume.
2. Mit der Verwendung des vorliegenden Angebotes werden vom Empfänger die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ anerkannt. Als Verwendung des Angebotes gilt zum Beispiel die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit dem Eigentümer oder mit uns.
3. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
4. Der Maklervertrag kommt mit der Anforderung (auch mündlich) und der Übersendung des Angebotes/Exposés durch den Makler zustande. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, muss uns dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche mitgeteilt werden. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen. Bei Unterlassung dieser Mitteilung erkennt er unsere weitere Tätigkeit in Verbindung mit diesem Objekt als Tätigkeit zur Vermittlung bzw. zum Abschluss an.
5. Alle unsere Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe darf nur mit schriftlicher Einwilligung der Gildepartner GmbH erfolgen. Im Falle der Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäuferprovision, wenn diese nicht von den Vertragschließenden an uns gezahlt werden.
6. Der Auftraggeber/Interessent erklärt sich einverstanden, dass die Gildepartner GmbH befugt ist, zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen personenbezogene Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Der Interessent erklärt seine Einwilligung für eine Kontaktaufnahme per Telefon, SMS, Fax und Email. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat.
7. Dieser Prospekt sowie weitergehende Unterlagen stellen kein vertragliches Angebot dar. Sie dienen zur Information, die darin enthaltenen Angaben sowie Unterlagen stammen aus Informationen des Eigentümers. Für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Änderungen bleiben vorbehalten. Es liegt in der Pflicht des Empfängers, die Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Außerdem können behördliche Auflagen und Bestimmungen die Planung und Zahlen verändern. Darüber hinaus erfolgen die Angebote freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
8. Für den Makler entsteht ein Anspruch auf Provision mit dem Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages dann, wenn eine solche vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht. Fällig und verdient ist die Provision, wenn der Hauptvertrag zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von einer Woche nach Rechnungsstellung zahlbar. Für den Fall, dass zwischen Empfänger und Eigentümer des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das vorliegende Geschäft beziehungsweise ein weiteres Geschäft zustande kommt oder vom Empfänger im Wege einer Zwangsversteigerung das nachgewiesene Objekt erworben wird, ist ebenfalls die aufgeführte Provision zu zahlen. Die Provision ist auch dann zu zahlen, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf durchgeführt wird.
9. Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
10. Im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen kann Gildepartner GmbH auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden. Nicht jedoch wird Gildepartner GmbH gleichzeitig als sogenannter Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig sein.
11. Bezüglich der Geschäftsbeziehung zum Verkäufer/Eigentümer gilt, dass dieser sich vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages bei uns informiert, ob der Interessent/Käufer ihm durch unsere Bemühungen zugeführt wurde.
12. Bei Folgegeschäften innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs besteht ebenfalls ein Provisionsanspruch. Das ist z.B. der Fall, wenn der abgeschlossene die Vertragssache erweitert oder Verändert wird.
13. Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Oldenburg (Oldb.) vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
14. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 BGB durch die gesetzliche Regelung ersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.