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Schreibtisch mit Euro-Scheinen, Münzen und Unterlagen

Immobilien

Fördermittel und Zuschüsse rund um die Immobilie.

Bauen, Erweitern, Sanieren und Umnutzen sind häufig förderfähig. Welche Programme in Betracht kommen, hängt vom Vorhaben, vom Standort und vom Zeitpunkt ab — und ändert sich laufend.

Förderfähig ist oft mehr als vermutet

Viele Eigentümer und Investoren wissen nicht, dass ihr Vorhaben grundsätzlich gefördert werden kann. Andere schrecken vor dem Aufwand zurück, den ein Antrag mit sich bringt.

Beides lässt sich klären, bevor Arbeit hineinfließt. Am Anfang steht deshalb eine nüchterne Einschätzung: Kommt für dieses Vorhaben eine Förderung in Betracht, in welcher Größenordnung, und mit welchem Aufwand ist zu rechnen?

Sie erhalten darauf eine konkrete Antwort — auch dann, wenn sie negativ ausfällt. Erst wenn sich der Weg lohnt, gehen wir ihn weiter.

Wobei Förderung in Betracht kommt

Rund um die Immobilie betrachten wir insbesondere:

  • Neubau von Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Sanierung, Modernisierung und Erweiterung im Bestand
  • energetische Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Wärmeversorgung
  • Umnutzung und Aufwertung bestehender Gebäude und Standorte
  • Erschließung und Entwicklung von Grundstücken
  • gewerbliche Bau- und Erweiterungsvorhaben am Standort

Ob und in welchem Umfang gefördert werden kann, hängt vom Vorhaben, vom Standort, vom Zeitpunkt und von der Person des Antragstellers ab. Diese vier Größen prüfen wir zuerst.

Der Zeitpunkt entscheidet

Der häufigste Grund für eine Absage ist nicht das Vorhaben selbst, sondern sein Zeitpunkt.

Förderungen setzen in aller Regel voraus, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Als Beginn gilt dabei häufig schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages, nicht erst der erste Spatenstich.

Wer die Frage der Förderung früh stellt — idealerweise bevor Ankauf, Planung und Finanzierung festgelegt sind — sichert sich den größtmöglichen Handlungsspielraum.

Ablauf

Vier Schritte, klar getrennt.

01

Vorhaben ansehen

Was ist geplant, in welchem Zustand ist die Immobilie und wann soll begonnen werden? Ein kurzes, kostenfreies Gespräch genügt für die Einordnung.

02

Förderfähigkeit prüfen

Vorhaben, in Frage kommende Programme und deren Voraussetzungen werden im Einzelnen betrachtet. Ergebnis ist eine konkrete Einschätzung, keine Absichtserklärung.

03

Programmauswahl und Antrag

Unterlagen und Nachweise werden zusammengestellt, der Antrag vorbereitet und die Kommunikation mit den zuständigen Stellen übernommen.

04

Bis zum Mittelabruf

Bewilligung, Verwendungsnachweis und Abruf gehören dazu. Bis dahin bleiben die Beteiligten im Austausch.

Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern

Die fachliche Bearbeitung liegt bei erfahrenen Partnern, die ausschließlich in diesem Bereich arbeiten. GILDEPARTNER stellt den Kontakt her, ordnet das Vorhaben ein und koordiniert den Austausch.

GILDEPARTNER erbringt selbst keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung.

Aufwand und Vergütung

Die Einschätzung zu Beginn ist kostenfrei und unverbindlich. Die weitere Zusammenarbeit wird vorher schriftlich vereinbart, in der Regel überwiegend erfolgsorientiert.

Was im Einzelfall gilt, hängt vom Vorhaben und vom jeweiligen Programm ab und wird vorher besprochen.

Zur Einordnung

Förderprogramme, ihre Voraussetzungen und die verfügbaren Mittel ändern sich laufend. Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls und keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Lohnt sich das für Ihr Vorhaben?

Ein erstes Gespräch klärt das schneller als jede Recherche. Schildern Sie uns kurz, worum es geht und wo das Vorhaben gerade steht.

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